Info-Center
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Was ist Ergotherapie
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ärztliche Verordnungen
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Zuzahlungen
Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von uns eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet. Befreiung zur Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
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Privatpatienten
Sollten Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sein, so teilen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung mit. Für Privatversicherte halten wir besondere Servicezeiten (Privatsprechstunde) frei; außerdem läuft die Rechnungserstellung anders als bei Versicherten der gesetzlichen Kassen. Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden- die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Krankenversicherungstarif. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.